Donnerstag, 9. September 2010

online-Abzocker immer dreister

Im folgenden Artikel wird keine Rechtsberatung durchgeführt, sondern ich schildere meine eigenen Eindrücke, gebe Betroffenen, als Ergebnis meiner Recherchen, Empfehlungen, weise auf wichtige Adressen hin und äußere meine eigene Meinung. Abmahnungen etc. weisen wir bereits hier zurück, dies sei insbesondere den Steigbügelhaltern der angesprochenen Abzocker gesagt.
Bevor wir hier einen längeren als diesen immerhin noch langen Bericht schreiben, was alles in der onlinewelt derzeit möglich ist, um ahnungslose Surfer in teure Abonennemente zu treiben und ihnen nicht beabsichtigte Bestellungen unterzujubeln, verweisen wir auf entsprechende Forenbeiträge von Betroffenen bei dem profi-internetinfo-portal "golem.de", auf die einschlägig sehr informative Seite "computerbetrug.de", mit ihren Hinweisen und auf die wichtigen Infos bei den Verbraucherzentralen, insbesondere auf die Seite der Zentrale Rheinland Pfalz "verbraucherzentrale-rlp.de/". Dort und in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kann das relevante Musterformular zur Forderungsabwehr heruntergeladen werden. Wichtige Notizen zum Verbraucherschutz und Medien sind auch auf www.augsblog.de zu lesen. Mit der Sache hat sich auch Akte 08 von Sat1 befasst. Die haben die Mahnungen und Drohungen versendenden Anwälte der Abzocker aufgespürt und aufgesucht. Video und weitere Berichte dazu auf www.akte@akte.net von Akte 08 und www.youtube.com. Auch auf www.infopirat.com sollte man sich informieren.
Nur ein Name (Im Internet u.a. unter "opendownload.de") sei nachstehend stellvertretend hier genannt für alle Abzocker.
Der ist bei den empfohlenen Adressen bestens bekannt.
Diese zweifelhafte Vereinigung firmiert als derzeit (einer von vielen Namen der gleichen Hinterleute) Content Service Ltd. und geben als Adresse an: 68219 Mannheim, Mundenheimer Strasse 70. Auch über ein Handelsregister verfügen diese ehrlichen Geschäftsleute natürlich, alles ganz legal nach außen hin: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim, und ganz unter den Augen der offenbar hilflosen Verbraucherverbände und der Justiz kassieren sie auf besonders dreiste Art unbedarfte Leute ab. Derzeit schickt der inzwischen einschlägig bekannte RA Olaf Tank die Mahnungen für die Abzocker inclusiv seiner dafür verlangten Anwaltsgebühr unverdrossen in die Welt hinaus. Olaf Tank versucht sich mit veröffentlichten Urteilen auf seiner Webseite zu rechtfertigen für seine anhaltenden anderen und ähnlichen, sehr suspekten Verhaltensweisen. Er erreicht, bei näherem Studium dieser Seiten, nur das Gegenteil, und es graust einem vor dem Bild, das man von diesem Rechtsanwalt gewinnt.
Die Adresse der Abzocker im Internet lautet - wahrscheinlich unter anderen - "opendownload.de"! Die besonders gemeine Masche dort ist z.B. - auch unter anderen - die Präsenz erst einmal direkt auf der Suchseite von Google - unmittelbar bei der echten OpenOffice.org-Adresse, deren Software bekanntlich kostenlos heruntergeladen werden kann, während jeder, der sich auf die o.a. Zocker-Adresse verirrt, was leicht möglich ist, im Nullkommanichts ein 2-jähriges Abo für die eigentlich kostenlose Software am Hals haben kann. OpenOffice.org selbst warnt auf der eigenen Seite. Diese Warnung sieht man leider erst, wenn man die echte Adresse aufruft. Viel zu oft klicken Surfer aber erst auf andere - insbesondere die andere.
Das angebliche Abo ist nicht nur rechtlich sehr bedenklich, sondern schlichtweg Betrug, wie wir meinen, weil in betrügerischer Absicht erschlichen - und der angeblich geschlossene Vertrag ist damit im Grunde null und nichtig. Aber die Abzocker finden genügend Opfer, die dann - aus Unsicherheit, Unwissenheit und Angst vor den Drohungen von Inkassobüros und Anwälten, die sich nicht schämen, sich vor einen solchen Karren spannen zu lassen, doch lieber bezahlen.
Für das o.a. Abo versuchen die Abzocker erst einmal satte 96,- Euro für ein Jahr (das angebliche Abo läuft auf 2 Jahre) zu ergaunern.
Der perfide spezielle Trick: Nicht jeder Surfer merkt, dass erst jetzt, ganz rechts, am anderen Rand der bereits 2. Seite (nach einem einladenden "Download" auf der 1. Seite ohne jegliche Kostenhinweise oder einen Vermerk darauf, es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt) nun ganz unauffällig ein Preis von derzeit 96,- Euro für den Klick auf "Anmeldung" platziert wurde.
Nicht jeder hat auch genauestens - damit rechnet ja keiner - den AGB entnommen, so sie denn überhaupt ganz durchgelesen wurden, dass die Anmeldung (die natürlich die kompletten Daten des Anmelders erfordert) gleichbedeutend mit dem (natürlich nicht kostenlosen) Abo ist.
Der Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerrufs steht zwar in diesen AGB - aber nur, um Sicherheit und Seriösität vorzugaukeln.
Denn die noch üblere Masche als die bisherigen soll den eigentlichen Erfolg bringen für die Abzocker: Die AGB müssen für die Anmeldung natürlich aktzeptiert werden. Wer aber ein Häkchen setzt, um die Akzeptanz, wie allgemein üblich, zu bekräftigen, weiß in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass er damit auf den eigentlich möglichen Widerspruch für ein Abo auf dieser Webseite verzichtet. Er verzichtet, weil er arglistig betrogen wurde. Dass er verzichtet, steht schwarz auf weiß genau neben dem einzigen Feld für den Haken. An ein Abo denkt der sich anmeldende Surfer nicht im Traum. Er sieht deshalb nicht diesen frech angebrachten Hinweis bei der einzigen Möglichkeit, einen Haken zur Anerkennung der AGB zu setzen, weil er damit natürlich nicht rechnet.
Er hat ja ohnehin keine Wahl - will er die AGB anzuerkennen, muss er auf sein Widerrufsrecht verzichten. Dennoch fällt der dort geschriebene Hinweis auf den Verzicht ihm nicht auf, gutgläubig wie er ist. Sonst würde er da bestimmt kein Häkchen setzen.
Bei dieser fast dummen aber doch wohlüberlegten Dreistigkeit verschlägt es einem die Sprache. Die Internet-Abzocker lassen es bewußt darauf ankommen, dass körbeweise Widersprüche und Abwehrerklärungen eingehen - und setzen dabei nur auf diejenigen Opfer, die dennoch aus Unruhe, Angst und Unwissen bezahlen, meist ältere und junge Menschen. Sie nutzen schamlos das Vertrauen der Menschen aus und betrügen sie unter den Augen der Justiz - ohne dass sie derzeit mit größeren Konsequenzen zu rechnen brauchen.
Dabei ist der Coup mit der Außerkraftsetzung des Widerspruchsrechts in dieser Art unserer Meinung nach nichts weiter als eine trickreiche kriminelle, nötigende, betrügerische Umgehung der Rechtssituation. Auch wenn die Justiz sich mit einer solchen Definiton derzeit noch schwertut und lieber abwartet, bis weitere tausende Opfer ausgetrickst und geschröpft werden. Für solche und ähnliche Fälle sieht das BGB eigentlich eine Abwehr vor in Form des § 312f, der sich ganz klar gegen abweichende Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers führen, ausspricht. Da ist auch zu lesen, dass der § 312f auch zur Anwendung kommt, wenn eindeutige Vorschriften (hier des Verbraucherschutzes) durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Aber weiter im konkrete Fall: Unmittelbar nach der Anmeldung beginnt dem Betroffenen zu dämmern, was da vorgeht, denn er findet die Rechnung postwendend in seinem E-Mailkasten.
Er glaubt jedoch noch immer, ein Widerspruchsrecht zu haben, und widerspricht. Es gibt ja eine E-Mail - und sogar eine Faxadresse.
Erst nach der recht schnell eintreffenden nächsten E-Mail, in der es heißt, er hätte auf sein Widerspruchsrecht ja verzichtet - diese E-Mail enthält bereits erste Drohungen (gespeicherte IP-Nummer, Warnung vor falscher Anschrift etc.), und in der man ihn nachdrücklich weiterhin zur Kasse bittet - erst jetzt weiß er, dass er ein Opfer der Abzocker wurde.
Die Drohung mit der klar gespeicherten IP-Nummer, und damit dem Nachweis auf die Herkunft des Surfers greift ins Leere, denn die IP-Nummer wechselt während den Anwendungen ständig und bleibt derzeit nicht lange gespeichert. Genauere Nachforschungen der Ganoventruppe unterstützt ein seriöser Provider sicher nicht. Soweit wollen die Zocker auch gar nicht gehen; sie setzen allein auf gemeine Drohungen.
Wer vorgenannten Prozess unfreiwillig durchgemacht hat, dem raten wir, das haben wir jedenfalls so gemacht, denn auch wir sind gegen Schmutz nicht gefeit, sich sofort an die oben angegeben Adressen zu wenden, sich zu informieren, wie die Abwehr aussehen soll, und in keinem Fall irgendetwas zu bezahlen oder sich mit den Abzockern auf einen Schriftwechsel bzw. individuelle Abmachungen einzulassen. Nichts zahlen, nicht einschüchtern lassen und sich zunächst auf die schmierigen und unanständigen Mahnungen und Drohungen - auch von unseriösen Inkassounternehmen und Anwälten - einzustellen.
Erst nach einem Mahnbescheid, den sich die Ganoven in fast allen Fällen verkneifen, weil jeder seriöse Richter später derartige Forderungen und Ansinnen abweist, muss wieder gehandelt werden.
Wenn es einmal bei uns so weit käme, würden wir dagegen Widerspruch einlegen. Wir glauben aber wirklich nicht, dass wir die Abzocker danach noch jemals vor Gericht sehen werden.
T.A.K.

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