Sonntag, 7. März 2010

Antrag auf Prozesskostenhilfe über einen Rechtsanwalt kann sehr teuer werden

Der nachstehende Artikel ist keine Rechtsberatung sondern drückt lediglich unsere Meinung aus und soll mit Hinweisen helfen, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen vor finanziellen und anderen Schäden zu bewahren.
Der Artikel richtet sich auch nicht gegen eine bestimmte Berufsgruppe, deren Mitglieder in der Mehrzahl entsprechend den Richtlinien ihres Berufes tätig sind. Die Honorarbeispiele und Gerichtskosten sind in Anlehnung an die Gebührenverordnung geschätzt


Das Abwehren von Betrügereien, Neppern, Schleppern und Bauernfängern oder das Hereinschliddern in Probleme wegen eigener unvorsichtiger oder zu sorgloser Aktivitäten bringen in nicht wenigen Fällen die Betroffenen in große Schwierigkeiten.

Unser Fall:
Man will sich wehren, muß eine Klage führen oder wird selbst beklagt, erhält Post von Anwälten und Gericht. Geld ist sehr knapp, man ist am Existenzminimum.
Aber da gibt es ja die Prozesskostenhilfe, bei der - wenn sie denn bewilligt wird - eigene Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der Staatskasse getragen werden. Somit riskiert man ja nicht viel, das ist der erste Gedanke, und der Rechtsanwalt macht schon das Beste aus der nervigen Angelegenheit.

So denkt man - doch genau diese Vorstellung von selbstloser Staatshilfe und engagierter Rechtsanwaltsunterstützung ist zweischneidig und kann am Ende sehr teuer werden.

Nehmen wir den hier besonders riskanten Fall, dass man selbst eine Klage führen will oder muss: